Österreichische Grenzgänger sind von der wöchentlichen Testpflicht auf Covid-19 in Bayern wieder vorläufig befreit. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren festgestellt, dass die Bestimmung europarechtswidrig ist.

In Vertretung aller Grenzgänger von Österreich nach Bayern hat die AK Salzburg ein Musterverfahren vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof angestrebt, welches in einem Eilverfahren am Mittwoch, 25. November, entschieden wurde.
Die bayerische Einreisequarantäneverordnung unterscheidet zwischen Grenzpendlern und Grenzgängern, wobei erstere von Bayern zur Arbeit ins angrenzende Ausland (z. B. nach Tirol) auspendeln, während die Grenzgänger vom Ausland nach Bayern einpendeln. Eine verpflichtende wöchentliche Testung auf Covid-19 wurde jedoch nur den nicht in Deutschland wohnenden Grenzgängern vorgeschrieben. Das führte dazu, dass beispielsweise eine alleinerziehende Mutter, die nur in Teilzeit zwei Mal pro Woche mit dem Fahrrad von Kufstein nach Kiefersfelden zur Arbeit pendelte, seit Ende Oktober zusätzlich noch einmal pro Woche die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Rosenheim auf sich nehmen musste, um sich dort testen zu lassen. Die in Tirol arbeitenden Grenzpendler können jedoch ohne diesen Mehraufwand täglich die Grenze passieren und stellten für die bayerischen Behörden scheinbar keine Infektionsgefahr dar.

Europarechtswidrige Diskriminierung
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun dem Kläger Recht gegeben und die entsprechenden Bestimmung in der bayerische Einreisequarantäneverordnung, welche die Grenzgänger zum Testen verpflichtete, in einem Eilverfahren aufgehoben. Es wurde hier das Argument der AK aufgegriffen und eine europarechtswidrige Diskriminierung im Rahmen des EU-Freizügigkeitsrechts darin gesehen. Der Gerichtsbeschluss hat sofortige Auswirkungen auf alle Grenzgänger.
innen und Grenzgänger, da er nicht nur für den Kläger gilt, sondern die Testpflicht für alle Betroffenen vorläufig außer Vollzug setzt. In der Folge wird dies noch im Hauptverfahren genauer geprüft. Die betroffenen Tiroler Grenzgänger können sich das wöchentliche Testen bis auf Weiteres sparen.