Landtagsvizepräsident Hermann Weratschnig (Tiroler Grüne) tourt derzeit durch die Gemeinden, um die Änderungen im Tiroler Raumordnungsgesetz zu erklären.

„Mit dieser Novelle schaffen wir endlich mehr Transparenz und Klarheit in der Raumordnung, schützen das Landschaftsbild sowie die Natur und erleichtern die Energiewende“, fasst Grüne Verhandler Hermann Weratschnig die Novelle zum Tiroler Raumordnungsgesetz zusammen. Ein Ziel der Novelle ist es, leistbaren Wohnraum zu schaffen. Im Bezirk Kufstein wird bis zum Jahr 2030 mit einem Bevölkerungszuwachs von 10,5 % gerechnet, auch die Anzahl der Haushalte soll bis 2030 um 22,3% steigen.  „Wir brauchen gemeinnützige, förderbare Wohnbauten, da müssen sich die Städte aufstellen“, so Weratschnig, der kleine Einheiten mit einem im Vorhinein vereinbarten Mietpreis forciert. 
Ein weiteres Problem sieht Weratschnig in den Freizeitwohnsitzen bzw. illegalen Zweitwohnsitzen. Daher ist in der TROG Novelle 2016 festgelegt, dass alle Gemeinden bis zum 1. Juli 2017 ein Verzeichnis erstellen und dies dem Land abliefern müssen. Anschließend ist jeder neue Freizeitwohnsitz an das Land zu übermitteln. „Mit diesem Instrument schaffen wir erstmal echte Transparenz und Klarheit genau in jenem Bereich, in dem es bisher an Intransparenz und teilweise Willkür gerankt hat“, betont Weratschnig. Zukünftig müssen auch die Eigentümer möglicher „Schein-Hauptwohnsitze“ den Lebensmittelpunkt begründen und nachweisen. Bisher musste die Gemeinde nachweisen, dass es sich um keinen Hauptwohnsitz handelt, was sich bisher als schwierig gestaltete. Um das Landschaftsbild im Freiland besser zu schützen, besteht für die Gemeinden zukünftig die Möglichkeit, Bebauungspläne im Freiland zu erlassen.
Weiters haben gemeinnützige Wohnbauträger die Möglichkeit, Freiland für den Zweck des geförderten Wohnbaues kaufen zu können. Bisher war dies den Gemeinden vorbehalten.