Mittwoch, 7. Oktober 2026

In der Tiefgarage des Inntalcenters Kufstein ist die erste Parkstunde kostenlos, eine Kennzeicheneingabe am Automaten ist dafür nicht erforderlich. Ein Ebbser kritisiert, dass dies für ältere Besucher nicht ausreichend erkennbar sei. Nachdem er selbst Hinweiszettel angebracht hatte, wurde er wegen des Verdachts der Sachbeschädigung angezeigt. Das Verfahren wurde inzwischen eingestellt. Die Betreiberin weist seine Kritik zurück.

Statt eines Parktickets wird bei der Einfahrt in die Tiefgarage vom InntalCenter Kufstein das Autokennzeichen erfasst. Wer innerhalb der Gratisstunde wieder ausfährt, muss zuvor nicht zum Automaten gehen. Bei längeren Aufenthalten wird die Parkgebühr anhand des Kennzeichens berechnet. Laut Betreiberin, der Garagenliegenschaft-Vermögensverwaltungs GmbH (GLV), wurde das ticketlose System bereits 2023/24 eingeführt, seitdem habe es weder Beschwerden noch Anregungen seitens der Garagennutzer gegeben.
Der Ebbser Alois Roncat berichtet in einem Leserbrief an den Kufsteinblick jedoch, dass insbesondere ältere Besucher Schwierigkeiten mit der Bedienung hätten. Vor dem Automaten im ersten Untergeschoß seien deshalb zeitweise größere Menschenansammlungen entstanden. Sein Anliegen sei ein deutlich erkennbarer Hinweis gewesen, dass bei einer Parkdauer unter einer Stunde keine Kennzeicheneingabe notwendig ist.

Betreiberin verweist auf Beschilderung
Die GLV widerspricht dieser Darstellung. Auf die Ausfahrt ohne Kennzeicheneingabe innerhalb der Gratisstunde werde sowohl bei der Einfahrt als auch an den Automaten hingewiesen. In unmittelbarer Nähe des Touchscreens sei ein entsprechender Hinweis rot hinterlegt, erklärt MMag. Dr. Emanuel Grießer, Geschäftsführer von Immo Top. Das Unternehmen vertritt die Garagenbetreiberin GLV.
Auch größere Menschenansammlungen weist die GLV zurück. Nach ihren Angaben zeigen Auswertungen der seit heuer aktiven Videoüberwachung zu Stoßzeiten höchstens zwei bis drei wartende Personen. Insgesamt stehen vier Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung: zwei Automaten im ersten und einer im zweiten Untergeschoß sowie eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit direkt an der Ausfahrt. An den beiden großen Automaten ist die Zahlung mit Bargeld und Karte möglich, an den übrigen ausschließlich mit Karte.

Hinweiszettel führten zu Anzeige
Roncat schildert, dass er sein Anliegen mehrfach bei Verantwortlichen vorgebracht habe, jedoch auf Ablehnung gestoßen sei. Schließlich habe er selbst wiederholt einen Hinweiszettel am Automaten angebracht, um älteren Menschen und Menschen mit Behinderung die Ausfahrt zu erleichtern.
Die GLV erklärt hingegen, vor dem Anbringen der Zettel weder eine persönliche Anfrage noch einen Anruf oder eine E-Mail von ihm erhalten zu haben. Am 25. März und am 9. April seien Zettel direkt auf das Bedienfeld geklebt worden. Dadurch seien Teile des Displays und Zahlungserklärungen verdeckt sowie Toucheingaben beeinträchtigt worden. Nach dem Entfernen der Klebereste habe der Bildschirm überprüft werden müssen. Eine dauerhafte Beschädigung sei aber vermieden worden. Laut Betreiberin wurde der Vorfall der Versicherung gemeldet, die eine polizeiliche Meldung verlangt habe. Roncat berichtet, dass er daraufhin wegen des Verdachts der Sachbeschädigung einvernommen wurde.

Strafverfahren eingestellt
Nach Angaben beider Seiten wurde das Strafverfahren inzwischen eingestellt. Roncat zitiert aus der Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Innsbruck, wonach die zugrunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht und eine weitere Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig sei. Die GLV verweist dagegen auf die zerstörungsfreie Entfernung der Klebereste und erklärt, bisher keine Kosten zivilrechtlich geltend gemacht zu haben.

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Kufsteinblick Ausgabe Nr. 41 – 7. Oktober 2026