Sonntag, 27. September 2026

Die zweite Vorverhandlung im Rechtsstreit zwischen der Stadt Kufstein und Stadtrat Lukas Blunder (ehemals MFG) endete am 21. September mit einer überraschenden Wende. Nach zähen Verhandlungen im Sitzungssaal 2 des Bezirksgerichts Kufstein erklärte sich Blunder bereit, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Der Gemeinderat muss dem Vergleich am 7. Oktober noch zustimmen.

Blunder soll in einer Sitzung des Überprüfungsausschusses am 26. November 2025 Begriffe wie „Stasimethoden“ und „Amtsmissbrauch“ gegenüber Mitarbeitern des Stadtamtes verwendet haben, woraufhin der Stadtrat mehrheitlich für eine Klage stimmte.

Richter drängte auf Einigung
Der Richter eröffnete die zweite Vorverhandlung zu dem Fall mit der Frage, warum es zwischen den Parteien bislang zu keiner Einigung gekommen sei.
Die Anwältin des Angeklagten Lukas Blunder begründete dies mit einem zu weitreichenden Vorschlag der Gegenseite, der nicht angenommen werden konnte. Bgm. Martin Krumschnabel, der für die Stadt Kufstein bei der Verhandlung anwesend war, betonte hingegen, es gehe vor allem darum, die Mitarbeiter der Stadtgemeinde zu schützen und sich die vorgeworfenen Aussagen nicht länger nachsagen lassen zu müssen.

„Stasimethoden“ und „Amtsmissbrauch“
Blunder erklärte grundsätzlich seine Bereitschaft, zu unterlassen, die Begriffe „Stasimethoden“ und „Amtsmissbrauch“ gegenüber Mitarbeitern der Stadt zu verwenden. Gleichzeitig sah er sich in seiner Rolle als Oppositionspolitiker eingeschränkt, sollte er auch ähnliche Vorwürfe in anderer Formulierung nicht mehr äußern dürfen. Krumschnabel widersprach scharf: „Wir können uns als Stadtgemeinde nicht sagen lassen, dass wir das Amt missbrauchen und Stasimethoden verwenden!“
Den Fall, der Anlass für die vorgeworfenen Äußerungen war, habe er mehrfach prüfen lassen, so Krumschnabel. Dabei seien keine Auffälligkeiten festgestellt worden. „Es darf hier auch nicht im Raum stehen, da kommt noch die ganz große Wahrheit heraus. Da ist nichts!“
Der Rechtsvertreter der Stadt Kufstein stellte klar: „Viele Politiker sind der Meinung, in der Diskussion dürfen sie alles sagen. Aber diese Aussagen sind auch in der politischen Diskussion nicht zu verwenden!“ Als die Verteidigung schließlich vorschlug, lediglich die explizite Verwendung der beiden Wörter „Stasimethoden“ und „Amtsmissbrauch“ zu unterlassen, blockte der Bürgermeister jedoch sofort ab: „Wir schränken das nicht mehr weiter ein – so etwas tut man einfach nicht. Ich bin jetzt seit 25 Jahren dabei, noch nie mussten wir uns fragen, ob man Stasimethoden sagen darf oder nicht.“
Auch der Richter sah keine großen Probleme darin, die genannten Begriffe nicht zu verwenden.

Überraschende Einigung kurz vor Verfahrensende
Als es bereits so aussah, als würde es zu einem regulären Gerichtsverfahren kommen, lenkte die Verteidigung doch noch ein und stimmte der Unterlassungserklärung sowie der Kostenübernahme zu. Blunder begründete seinen Schritt pragmatisch: „Das kostet alles viel Geld, und ich will mich nicht jahrelang streiten.“ Der Vergleich muss nun noch formell vom Gemeinderat der Stadt Kufstein angenommen werden. Der entsprechende Tagesordnungspunkt wird lt. Bürgermeister für die Sitzung am 7. Oktober vorbereitet.
Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wäre der Rechtsstreit vorläufig beendet; bei Zuwiderhandlung könnte eine vertraglich vereinbarte Strafe fällig werden.

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Kufsteinblick Ausgabe Nr. 39 – 23. September 2026