Vor kurzem hat der Stadtrat der Stadtgemeinde Wörgl die sofortige Entlassung der Zentralpersonalvertreterin beschlossen. Diese wehrt sich jetzt mithilfe der Gewerkschaft.

Laut Stadtgemeinde Wörgl hat sich die freigestellte Mitarbeiterin unbefugt Zugang in das interne System des Seniorenheims verschafft und dort eine Reihe von Pflegeberichten gedruckt (der Kufsteinblick berichtete). Die Gewerkschaft sichert der Personalvertreterin in einer Aussendung vollste Unterstützung zu und vermutet ein taktisches Manöver von Bgm. Michael Riedhart aufgrund der bevorstehenden Personalvertretungswahlen - dieser wolle sich „einer engagierten Personalvertreterin entledigen“.
Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth ortet einen sozialpartnerschaftlichen Affront der Extraklasse und einen demokratiepolitischen Skandal: „Bereits seit Monaten macht der Bürgermeister gegen die Zentralpersonalvertretungsvorsitzende mobil, verweigert die Gespräche und ignoriert unterschriebene Vereinbarungen.“

Pflegemissstände?
„Die Stadt Wörgl behält das Entgelt der Personalvertreterin mit fadenscheinigen Argumenten ungerechtfertigterweise ein. Die Zentralpersonalvertretungsvorsitzende hat – um auf eklatante Pflegemissstände bzw. Unterversorgung von Pflegebedürftigen infolge massiven Personalmangels aufmerksam zu machen – Daten zur Dokumentation auf dem Dienstweg an den Stadtamtsdirektor weitergeleitet. Dieses Handeln ist daher klar durch das Personalvertretungsgesetz gedeckt. Die von Bürgermeister Michael Riedhart ausgesprochene Entlassung ist definitiv rechtsunwirksam, nicht zuletzt, da die dafür notwendige Zustimmung der Personalvertretungsgremien nicht vorliegt“, zeigt MMag. Marc Deiser, Leiter der Rechtsschutzabteilung des ÖGB Tirol, auf. Es handle sich bei den Anschuldigungen um bloße Schutzbehauptungen vonseiten des Bürgermeisters, um die Personalvertretungswahl zu torpedieren.
Riedhart ruft in einer Aussendung alle Beteiligten zur Sachlichkeit auf: „Eine Mitarbeiterin hat sich unrechtmäßigen Zugriff zu Pflegeberichten verschafft. Dutzende Dokumente von Seniorenheimbewohnern wurden durchstöbert und gedruckt. Berechtigung dazu gab es keine.“
Die Datenschutzbeauftragten der Stadt und spezialisierte Anwälte haben lt. Riedhart die Prüfung übernommen, es wurden seitens der Stadtgemeinde die nötigen Berichte und Anzeigen bei den entsprechenden Behörden durchgeführt. Auch betroffene Personen selbst würden Beschwerden bei den zuständigen Behörden einlegen.
„ ... es besteht der Verdacht des Amtsmissbrauchs. Die Mitarbeiterin war in entsprechender Konsequenz dafür sofort zu entlassen, an dieser Entscheidung halten wir fest“, erklärt Riedhart und ergänzt: „Eine Personalvertreterin könnte gar gewalttätig werden, man könnte sie dennoch als Dienstgeber nicht kündigen. Dieser Umstand ist für einen Dienstgeber unzumutbar. Wir sind bereit, falls nötig die obersten Gerichte damit zu befassen und auch die gesetzliche Bestimmung überprüfen zu lassen.“
Auf den Vorwurf der Gesprächsverweigerung entgegnet Riedhart, dass die betroffene Personalvertreterin bis heute bei der Stadt keine Stellungnahme zu ihrem Verhalten abgegeben hätte. Dazu hätten Gewerkschaftsvertreter kürzlich einen Termin mit Riedhart abgesagt.