Vergangenen Dienstag, 17., sowie Mittwoch, 18. Oktober fand im Mehrzwecksaal von Schwoich die zweite mündliche Verhandlung zur geplanten Baurestmassendeponie im Steinbruch Neuschwendt statt. Um die Deponie zu verhindern, fordert die Bürgerinitiative weiter eine Umweltverträglichkeitsprüfung - diese könne jedoch nur der Landesumweltanwalt beantragen.

Die Firma Rohrdorfer Umwelttechnik will auf rund 1/3 der vorhandenen Fläche im Steinbruch eine Baurestmassendeponie errichten (der Kufsteinblick berichtete). Eine Bürgerinitiative in Schwoich will diese mit allen Mitteln verhindern - viele besorgte Bürger erschienen daher auch zum zweitägigen Verhandlungsmarathon in den bis auf den letzten Platz gefüllten Mehrzwecksaal in Schwoich. „Hinter dem harmlos klingenden Namen Baurestmassendeponie verbirgt sich die Möglichkeit, giftige Schlämme und Schlacken abzulagern, vieles davon wohl aus der deutschen Zementindustrie. Und diese Schadstoffe gelangen dann unweigerlich mit dem Wind in unsere Wohngebiete, Wälder und Wiesen und in unsere Quellgebiete. Damit ist nicht nur unsere Gesundheit gefährdet, auch unsere Häuser und Grundstücke werden deutlich weniger wert sein. Dazu sollen giftige Deponiesickerwasser kostengünstig unaufbereitet in die Weissache fließen“, erläuterte die BI Schwoich.

Letzte Chance UVP?
Baurestmassendeponien mit einem Gesamtvolumen von mindestens 1.000.000 m3   sind zwingend einer UVP im vereinfachten Verfahren zu unterziehen - dieser Schwellenwert wird bei diesem Projekt jedoch nicht erreicht. „Nach dem zweitägigen Verhandlungsmarathon fühlen sich die Bürger von Schwoich von den Behörden nicht nur im Stich gelassen, sondern verraten und verkauft, was ihr Recht und den Schutz auf eine intakte Umwelt betrifft“, zieht die BI Schwoich ein Fazit. „Nachdem der Landes-Sachverständige am ersten Tag eingeräumt hat, dass die negativen Auswirkungen auf die Umwelt sehr stark sein werden, hat der Landesumweltanwalt, der als einziger noch eine UVP beantragen kann, völlig überraschend die Verhandlung verlassen und ist auch zu dem so wichtigen Thema Emissionen und Immissionen nicht mehr aufgetaucht.  Seine Assistentin verlas lediglich ein übermitteltes Abschlussstatement am Nachmittag des ersten Verhandlungstages“, schildert die BI. Die Bürgerinitiative appelliert deshalb nochmals an den Landesumweltanwalt, eine UVP zu beantragen, um dieses Projekt noch zu stoppen.
Weiters würden lt. BI die im Abfallwirtschaftsgesetz geforderten Alternativstandorte gänzlich fehlen - obwohl es in der Nähe besser geeignete Standorte geben würde (Steinbruch Schmiedl, alter Steinbruch Wachtl-Thiersee). „Das Argument, dass diese Standorte nicht in Betracht kämen, war der aktive Bergbaubetrieb. Mehr Verhöhnung der Bevölkerung geht nicht.“
Benachteiligt sah sich die BI auch bzgl. der Verhandlungsführung: Beim durchgeführten Frage-Antwort Modus sei es kaum möglich gewesen, Fehler der Gutachter benennen zu können. „Abgesehen davon, dass die Verhandlungsleiterin das wichtigste Thema Emissionen und Immissionen, das alle anderen Themen beeinflusst, an den Schluss gestellt hat, wurden die von den Bürgern gestellten Fragen oftmals unzureichend oder abschweifend beantwortet“, schließt die Bürgerinitiative.


Großer Andrang herrschte zu Beginn des ersten Verhandlungstages in Schwoich. Bei der Verhandlung waren Fernseh-, Hörfunk-, Film- und Fotoaufnahmen verboten.