Der von Bgm. Martin Krumschnabel (Parteifreie) zur Anzeige gebrachte Sachverhalt „Angebot zu einem Bebauungsplan gegen die ,Gefälligkeit´, dass bei Übertragungen und Beiträgen nicht mehr die Fraktionsbezeichnung MFG eingeblendet wird“ wird mangels Anfangsverdacht nicht zu Ermittlungen führen.

Mit 17. Oktober wurde SR Lukas Blunder (ehemals MFG) von der Staatsanwaltschaft Innsbruck verständigt, dass es zu keinen Ermittlungsverfahren kommen wird.
Diese begründete ihre Entscheidung damit, dass dem eingebrachten Sachverhalt (der Kufsteinblick berichtete) keine gefährliche Drohung zu entnehmen ist und damit der Tatbestand der versuchten Nötigung nicht erfüllt ist. Auch ein Missbrauch der Amtsgewalt kommt nicht in Betracht, da die Einblendung einer Listenbezeichnung kein Amtsgeschäft darstellt. „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde daher gemäß § 35 StAG abgesehen“, so Staatsanwalt Mag. Markus Grüner im Bescheid.

Keine Gegenklage
„Den Bürgermeister rufe ich dazu auf, damit aufzuhören politische Mitbewerber, deren Kernaufgabe es ist, kritisch und nachfragend auf die Arbeit der Stadtregierung zu achten, bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen“, reagierte Blunder auf die Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft, und weiter: „Es scheint fast so, dass diese Anschuldigungen lediglich dazu dienten, meinen Ruf über mehrere Monate hinweg zu beschädigen und uns von unserer Arbeit abzuhalten.“
Von einer Gegenklage, die der Anwalt von Blunder, Mag. Markus Abwerzger, in einem Schreiben anspricht, will er absehen: „Dafür sollte kein Platz sein im Gemeinderat“.
In Richtung GR Thimo Fiesel (Grüne) richtete er zudem nochmals aus: „Gegen mich wird nicht ermittelt, auch nicht zweifach, wie mehrfach falsch behauptet wurde“.
Gemeint ist neben der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft die private Klage von Fiesel gegen Blunder. „Ich vertraue in diesen Fragen generell auf die Entscheidungen unserer Justiz. Das gilt auch für die Verhandlung am Innsbrucker Landesgericht, bei der sich Stadtrat Blunder, am Mittwoch meiner Privatanklage auf üble Nachrede stellen muss,“ konterte Fiesel.

Bürgermeister nimmt Entscheidung zur Kenntnis
„Wenn der Fall eingestellt wurde, nehme ich das zur Kenntnis. Es ist aber natürlich keine gute Nachricht, dass Politiker ungestraft solche unglaublichen Dinge dürfen. Moralisch ist das aber trotzdem letztklassig“, so Bgm. Krumschnabel zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keine Ermittlungen einzuleiten.


Gegen Lukas Blunder wird es keine Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft geben.
Foto: Herbert Koffou