Nach einem positiven Baubescheid startete der am Wörgler Hennersberg lebende Hubert Ascher bereits im März 2020 vor seinem Haus mit dem Bau einer Böschung mittels „bewehrter Erde“. Nach einem verordneten Baustopp folgten zahlreiche Bescheide der Stadt Wörgl (u. a. zwei Abrissbescheide), welche vom Landesverwaltungsgericht wieder aufgehoben wurden. Ascher ortet Behördenwillkür, die Stadt Wörgl spricht von einem Schwarzbau.

Bereits seit vier Jahren kämpft Ascher um die Fertigstellung seiner Böschung, seitdem lebt er mit einer Baustelle vor seinem Haus. Zehn Tage nach Baustart im Jahr 2020 ging bei der Stadt Wörgl eine Beschwerde eines Anrainers ein, dass abweichend des Baubescheides gebaut wurde. Daraufhin wurde die Baustelle nach der Begehung eines Gutachters seitens der Stadt eingestellt. Laut der Wörgler Stadtbaumeisterin Ing. Melanie Partoll wurde festgestellt, dass es zu massiven Überschreitungen gekommen ist - gebaut wurde um einiges länger und um einiges näher zur Grundstücksgrenze, als im Plan bewilligt. „Bei der Be-gehung war nie die Rede, dass zu breit gebaut wurde, nur zu hoch“, ärgert sich Ascher.
Laut Ascher folgten seitdem insgesamt sechs Bescheide seitens der Stadt Wörgl - darunter auch zwei Abrissbescheide. Fünf Bescheide habe Ascher jeweils über eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol bekämpft - und alle wurden zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen - bzw. allen Beschwerden wurde stattgegeben. „Bei einem Bescheid reichte ich keine Beschwerde ein, sonst wäre das Ganze nicht passiert“, sieht Ascher einen Fehler seinerseits. Er habe sich immer an alle Vorschriften gehalten, dies würden auch selber in Auftrag gegebene Gutachten bestätigen. Doch gegen das „Amt“ sei er machtlos.

Zu große Schwankungsbreite
Dem wiederspricht Partoll: Die Stadt Wörgl müsse sicherstellen, der Tiroler Bauordnung zu entsprechen. Ein Vermesser habe das Gelände rekonstruiert, jedoch mit einer Schwankungsbreite von bis zu 40 cm. Daher könne nicht ausgeschlossen werden, dass in die Nachbarschaftsrechte eingegriffen werde - infolgedessen könne kein positiver Bescheid ausgestellt werden. „Wir sind als Baubehörde unparteiisch, es ist anders gebaut worden als im Plan“, weist Partoll die Vorwürfe von Ascher zurück.

Wie geht es weiter?
Der letzten Beschwerde Aschers wurde am 27. November 2023 vom Landesverwaltungsgericht stattgegeben, daher ist jetzt wieder die Stadt Wörgl am Zug.
U. a. geht es auch darum zu klären, ob es rechtens war, dass der zuständige Sachbearbeiter in diesem Fall auch gleichzeitig als Sachverständiger agierte. „Wir haben dies bei einer Baurechtsschulung mehrfach hinterfragt - das ist prinzipiell gang und gäbe und gelebte Praxis“, klärt Partoll auf. Dies sei jedoch ein offener Punkt.


Hubert Ascher kämpft seit vier Jahren um einen positiven Bescheid für seine derzeit provisorisch abgesicherte Böschung.


Stadtbaumeisterin Ing. Melanie Partoll weist alle Vorwürfe zurück.