Richter: „Juristisch kein Leiberl“ – weitere Klage gegen die Kufsteinblick GmbH zog Blunder kurz vor der Verhandlung zurück

Am Landesgericht Innsbruck wurde vergangenen Mittwoch, 8. April, eine Privatanklage von Lukas Blunder (ehem. MFG) gegen Bgm. Martin Krumschnabel (Parteifreie) verhandelt. Der Kufsteiner Stadtrat brachte eine Privatanklage gegen den Stadtchef wegen übler Nachrede ein - jedoch ohne Erfolg: Krumschnabel wurde freigesprochen, Richter MMag. Dr. Bernhard Rüßkamp sprach von einem eindeutigen Ergebnis. Eigentlich hätte im selben Verfahren auch die Privatanklage von Blunder gegen den Kufsteinblick verhandelt werden sollen – doch diese Klage wurde von Blunder wenige Stunden vor der Verhandlung zurückgezogen.

Die Reihe juristischer Auseinandersetzungen im Kufsteiner Gemeinderat reißen nicht ab: Während das Verfahren der Stadt Kufstein gegen Blunder weiterhin anhängig ist – ihm wird vorgeworfen, in einer Sitzung des Überprüfungsausschusses Begriffe wie „Stasimethoden“ und „Amtsmissbrauch“ gegenüber Mitarbeitern des Stadtamtes verwendet zu haben – hat Blunder eine Privatanklage gegen Bgm. Martin Krumschnabel sowie den Kufsteinblick wegen übler Nachrede (§ 111 StGB und §§ 6ff. MedienG) eingebracht.

Befangenheitsdebatte
Dem vorausgegangen war eine Befangenheitsdebatte rund um den Kufsteiner Vize-Bgm.  und ehemaligen Obmann des Bauausschusses, Stefan Graf (Kufsteiner Grüne). Als bekannt wurde, dass Graf eine Stelle bei einer Tochterfirma des Baukonzerns Bodner in einem Innsbrucker Ingenieursbüro antreten würde, forderte GR Christofer Ranzmaier den sofortigen Rücktritt Grafs u. a. als Vizebürgermeister, Blunder sprach von einer „schiefen Optik“ und meinte, dass politische und wirtschaftliche Interessen strikt getrennt bleiben müssten. Krumschnabel sparte daraufhin in einer Anfragebeantwortung an den Kufsteinblick nicht mit Kritik: „ (...) Am meisten regen sich Gemeinderäte wie Blunder oder Ranzmair auf, die selbst privat nichts arbeiten und daher keine Befangenheit haben können (...).“

„Politisches Kalkül“
Für Blunder, vertreten durch seine Anwältin Mag. Anna Maria Hechenberger, Grund genug, eine Privatanklage wegen übler Nachrede einzureichen. Blunder fühle sich durch diese Aussage „persönlich gekränkt“ und in seinen politischen Ambitionen „geschädigt“: „Ich darf mir solche Aussagen einfach nicht gefallen lassen, weil sie mich in meinem Vorankommen sowohl beruflich als auch politisch extrem einschränken. Dem muss man endlich ein Ende setzen“, erklärte Blunder.
Auf die Frage vom Richter, ob Krumschnabel eine Erklärung dafür habe, warum die Sache anders interpretiert werde, antwortete Krumschnabel: „Das hat rein politische Gründe. Er will an meinem Ast sägen. Er macht seit drei Jahren nichts anderes, als ununterbrochen Opposition gegen alles und gegen jeden. Er steht ja nicht nur mit mir vor Gericht, er ist auch schon mit einem anderen Gemeinderat vor Gericht gestanden und steht jetzt in Kufstein wegen einer Unterlassungsklage wieder vor Gericht. Ich bin jetzt 25 Jahre dabei. So etwas hatten wir im Gemeinderat noch nie. Das ist ausschließlich politisches Kalkül.“

„Nie eine Antwort bekommen“
Bei der Verhandlung legte Blunder seine Einkünfte offen: Er sei als selbstständiger Musiker und in der Erwachsenenbildung beim WIFI auf Werkvertragsbasis tätig. Der Stadtchef beteuerte vor Gericht, trotz mehrfacher Nachfrage in den letzten Jahren nie eine Antwort bekommen zu haben, was Blunder denn arbeiten würde. „Ich habe den Zusammenhang erklärt. Eine Beleidigung findet nur in seiner subjektiven Wahrnehmung statt“, so Krumschnabel abschließend. 
Krumschnabels Anwalt Dr. Simon Tonini erklärte, dass eine verächtliche Eigenschaft oder unehrenhaftes Verhalten, welches unterstellt werde, nicht passiert sei. Man müsse dies im Gesamtkontext betrachten. Krumschnabel habe zwar pointiert reagiert, dies müsse in politischem Kontext aber zulässig sein. 

Freispruch
Genau so sah dies auch Richter MMag. Dr. Bernhard Rüßkamp: Für eine üble Nachrede brauche es jedenfalls mehr. Unter mehreren möglichen Deutungsvarianten müsse immer die günstigste für den Angeklagten herangezogen werden. Aber selbst die Deutung von der Klägerseite erfülle nicht den Tatbestand – erklärte Rüßkamp in seiner Urteilsbegründung: „Die Prozessführung war nicht von Anfang an aussichtslos, aber schlussendlich sehe ich doch ein eindeutiges Ergebnis. Da haben sie in juristischer Hinsicht kein Leiberl“, argrumentierte Rüßkamp in Richtung Blunder. Bgm. Krumschnabel: „Ich freue mich über den positive Ausgang und hoffe, dass uns allen solche sinnlosen Verfahren in Zukunft erspart bleiben.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auf Anfrage des Kufsteinblick wollte sich Lukas Blunder bis Redaktionsschluss nicht festlegen, ob er gegen das Urteil weitere rechtliche Schritte setzen wird.

Klage gegen Kufsteinblick zurückgezogen
Der Kufsteinblick GmbH wird in der Privatanklage die Verbreitung der Aussage von Bgm. Krumschnabel vorgeworfen. Einen Tag vor der Verhandlung bot der Kläger der Kufsteinblick GmbH an, diese Privatanklage gegen Übernahme der eigenen Anwaltskosten zurückzunehmen. Dies wurde von der Kufsteinblick GmbH, vertreten durch Anwalt Thomas Kraft von der Kanzlei Hermann & Kraft & Dallago, umgehend abgelehnt. Wenige Stunden vor Beginn der Verhandlung zog Blunder seine Privatanklage gegen die Kufsteinblick GmbH schließlich zurück. 
Kufsteinblick-Geschäftsführer Gerhard Pierzinger dazu: „In der Klagschrift argumentiert die Gegenseite mit einer aus ihrer Sicht erhöhten Sorgfaltspflicht. Auch hier galt jedoch die gleiche journalistische Sorgfaltspflicht. Diese wurde nach unserer Auffassung nicht verletzt, und die Berichterstattung über eine politische Auseinandersetzung lag im öffentlichen Interesse. Der Versuch, Stadtrat Blunder als Person ohne öffentlichen Bezug darzustellen, wirkte angesichts seiner politischen Funktion wenig überzeugend.“
Die kurzfristige Rücknahme der Klage vor Verhandlungsbeginn sieht Pierzinger als Hinweis dafür, dass das Verfahren aus Sicht der Beklagten nur begrenzte Erfolgsaussichten hatte.


Bgm. Martin Krumschnabel freute sich kurz nach der Verhandlung über den Freispruch.