Seit mehr als fünf Jahrzehnten verbringen Linda und Roland Blerick‑Bytebier aus Belgien ihren Winterurlaub in Tirol – zwei Wochen Erholung, gute Küche und bei der Rückfahrt ein Frühstück beim M‑Preis in Langkampfen gehören für sie längst dazu. Doch diesen Februar wurde der gewohnte Start in den Urlaub zur teuren Überraschung: Eine Parkplatzstrafe von € 87,- flatterte Wochen später ins Haus.

„Wir waren früh morgens gegen sechs Uhr da, der Parkplatz war leer und es regnete in Strömen. Da das Baguette noch nicht geöffnet hatte, haben wir noch etwas im Auto geschlafen und später gefrühstückt und beim M-Preis eingekauft“, schildert das Ehepaar. Erst mit dem schriftlichen Bescheid erfuhren sie, dass auf dem Areal eine digitale Parkraumüberwachung aktiv ist – mit einer maximalen kostenlosen Parkdauer von 1,5 Stunden während der Öffnungszeiten.
Nach Reklamation bot der M‑Preis‑Kundenservice eine Reduzierung der Strafe um € 50,-, der verbleibende Betrag von 37 Euro solle „laut Vertrag mit dem Betreiber ParkDepot“ trotzdem überwiesen werden. Eine vollständige Stornierung sei nicht möglich, da die Regelungen durch sichtbare Schilder klar ausgewiesen seien.

M-Preis verweist auf Hinweisschilder
In der offiziellen Stellungnahme verweist M‑Preis auf die Hinweisschilder an der Einfahrt und auf dem Gelände: „Unsere Kundenparkplätze stehen während der Öffnungszeiten für die Dauer des Einkaufs (max. 1,5 Stunden) kostenlos zur Verfügung. Die Kontrolle erfolgt digital über ein Kennzeichenscanner‑System. Regelkonforme Parkvorgänge werden nach spätestens 48 Stunden gelöscht.“
Außerhalb der Öffnungszeiten gelte ein absolutes Halteverbot mit 30‑Minuten‑Toleranz, etwa für Bankomat‑ oder Automatenbesuche. Wer länger bleiben möchte, könne während der Öffnungszeiten im Baguette‑Café den QR‑Code zur Verlängerung der Parkzeit auf bis zu drei Stunden nutzen.
Für Familie Blerick‑Bytebier ist das dennoch kein zufriedenstellender Service: „Im Dunkel und Regen haben wir die Schilder nicht gesehen – und im Baguette war kein Hinweis. In Belgien oder Frankreich gibt es solche Strafen nirgends“, sagt das Ehepaar, das die Zahlung verweigert und einen „unfreundlichen Umgang mit langjährigen Touristen“ beklagt.
Gerade im Tiroler Unterland, wo viele Wintergäste Jahr für Jahr wiederkehren, sorgt das Thema digitale Parküberwachung zunehmend für Diskussionen. Neben dem Ziel, Missbrauch und Dauerparker zu verhindern, steht die Frage im Raum, wie touristenfreundlich und transparent solche Systeme umgesetzt sind – besonders wenn sie in Dunkelheit, bei Regen oder außerhalb der Öffnungszeiten kaum erkennbar bleiben.


Ein belgisches Touristen-Ehepaar erhielt eine Strafe, nachdem sie auf dem Parkplatz des M-Preis Langkampfen auf die Öffnung des Baguettes gewartet hatten.