Nachdem es im Fall Stadt Kufstein gegen Stadtrat Lukas Blunder (ehemals MFG) keine außergerichtliche Einigung gegeben hat, wird wohl ein Richter über die Causa entscheiden. Die von beiden Seiten vorgelegten Vergleichsvorschläge wurden abgelehnt. In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 29. April, wurde festgelegt, was die Stadt Kufstein vom Beklagten erwartet. Obwohl Blunder während der Behandlung des Punkts wegen Befangenheit kein Rederecht hatte, unterbrach er mehrfach die Verlesung des Antrags.

Vorwürfe nach Ausschusssitzung
Die Stadt wirft Blunder vor, bei einer nicht öffentlichen Sitzung des Überprüfungsausschusses vom 26. November 2025 eine Mitarbeiterin verbal angegriffen zu haben; Begriffe wie „Stasi‑Methoden“ und „Amtsmissbrauch“ sollen dabei gefallen sein.
Weiters wird ihm vorgeworfen, in der Vergangenheit wiederholt Beschimpfungen, Beleidigungen sowie ehrenrührige Behauptungen gegenüber städtischen Beamten gemacht zu haben. Aufgrund der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber wurde Rechtsanwalt Dr. Simon Tonini hinzugezogen, der nach Darstellung der Stadt eine Unterlassungsklage empfahl und gute Erfolgsaussichten attestierte.
Blunder argumentiert hingegen, seine Aussagen seien im Rahmen seiner politischen Kontrollfunktion und in hypothetischer Form gefallen.

Blunder störte Sitzung
Während der Verlesung des Antrags unterbrach Blunder mehrfach. Bgm. Martin Krumschnabel wies darauf hin, dass Blunder als befangener Mandatar kein Rederecht habe und sich nicht in die Behandlung des Tagesordnungspunkts einbringen dürfe. Als Blunder weiter argumentierte, wurde der Bürgermeister deutlicher und forderte ihn auf, „den Mund zu halten“. Nach weiteren Kommentaren verließ Blunder den Saal und wurde erst am Ende des Tagesordnungspunktes wieder zurückgeholt.

Unterschiedliche Meinungen
Gemeinderätin Birgit Obermüller (NEOS) trat mehrfach für Blunder ein. Sie betonte, bei der Ausschusssitzung selbst anwesend gewesen zu sein und nie befragt worden zu sein. Sie betonte, Blunder habe die Mitarbeiterin nicht persönlich angegriffen und die Begriffe hypothetisch verwendet.
In einer Aussendung betonte Obermüller, dass sie „... keine Stasi-Sager gut-heiße“, der Vorfall aber möglicherweise genutzt werde, um Blunder zu schwächen, da er für den Bürgermeister ,ein lästiger Gemeinderat´ sei.
„Er wird nicht mundtot gemacht, wenn er Mitarbeiter nicht mehr beschimpfen darf“, entgegnete Krumschnabel bereits während der Sitzung. Er verwies darauf, dass es mehrere protokollierte Aussagen gebe, die diese Geschehnisse und auch weitere darstellen, und betonte, dass die Stadt die Behauptungen vor Gericht beweisen und Einschüchterungen des Personals nicht hinnehmen werde. „Es gibt Worte, die man einfach nicht benutzt. Es muss ein Zeichen gesetzt werden, sonst wird das morgen genauso weitergehen“, erklärte Vizebürgermeisterin Brigitte Klein (Parteifreien).
„So geschämt wie heute hab ich mich hier noch gar nie. Jeder verklagt den anderen [...] Wir werden ihn nicht mehr gescheiter machen, weil er hat seine Linie. Ich glaube auch nicht, dass er sich entschuldigt, auch wenn es gerechtfertig wäre. Aber ich war nicht dabei, deshalb habe ich nicht für die Klage gestimmt“, warf Stadtrat Walter Thaler (Team Walter Thaler) ein.
Mit 14:6 Stimmen wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die Unterlassungsklage gegen Stadtrat Lukas Blunder fortgesetzt wird und nur unter festgelegten Bedinungen eine außergerichtliche Einigung möglich ist.


Bgm. Martin Krumschnabel ermahnt Stadtrat Lukas Blunder mehrmals, dass er als Befangener kein Rederecht hat. Dieser störte den Tagesordnungspunkt aber weiter.