Sonntag, 8. November 2026

Eine 53-jährige Mitarbeiterin einer Firma in Unterlangkampfen erhielt am 17. August über ihre Firmenmailadresse eine vermeintlich private Nachricht eines Firmenmitarbeiters. Darin wurde sie aufgefordert, dessen hinterlegte Bankinformationen zu aktualisieren. Die Bankdaten wurden daraufhin geändert.
Eine Rückfrage beim Mitarbeiter ergab jedoch, dass die Anfrage nicht von ihm stammte. Die Änderung wurde noch vor der Gehaltsüberweisung rückgängig gemacht, wodurch kein finanzieller Schaden entstand.
Am 19. August erhielt die Mitarbeiterin eine weitere vermeintlich private Nachricht eines Mitarbeiters, in der erneut um eine Änderung der Bankdaten gebeten wurde. Auch in diesem Fall bestätigte eine telefonische Rückfrage, dass die Anfrage nicht von ihm stammte. Die Bankdaten wurden nicht geändert, weshalb ebenfalls kein finanzieller Schaden entstand.

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Kufsteinblick Ausgabe Nr. 45 – 4. November 2026