Donnerstag, 22. Oktober 2026

Im Zuge des Stadtentwicklungsprojekts „Wörgl Mitte“ kaufte die Stadt Wörgl im Jahr 2024 ein Grundstück, auf dem ursprünglich ein neues Bürgerhaus entstehen sollte. Jetzt ist auf dem Grundstück das achtgeschossige Wohn- und Geschäftsgebäude „Nexus“ geplant. Dafür vergibt die Stadt das Baurecht an die stadteigene Wörgler Stadtentwicklung GmbH (vormals GZW Gesundheitszentrum Wörgl Errichtungs GmbH).

Im Erdgeschoss sowie im 1. und 2. Stock sind auf ca. 1.300 m² Geschäfts- und Büroflächen sowie ein öffentliches WC geplant. In den oberen fünf Stockwerken entstehen insgesamt 47 Mietwohnungen, davon 23 Einzimmer-, 21 Zweizimmer- und drei Dreizimmerwohnungen.

Baurecht für 65 Jahre
Die Wörgler Stadtentwicklung GmbH – ein Unternehmen der stadteigenen Wergel AG – übernimmt die Planung, Errichtung, Finanzierung und spätere Nutzung des Gebäudes. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt. Der Baurechtsvertrag läuft über 65 Jahre und kann einvernehmlich um weitere 34 Jahre verlängert werden. Nach Ablauf des Baurechts geht das Gebäude ohne Entschädigung in das Eigentum der Stadt über. Der jährliche Baurechtszins beträgt € 58.000,- und wird jährlich zu 75 % an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Diskussion um Grundstücksankauf
Für Diskussionen sorgten in der Gemeinderatssitzung vergangenen Mittwoch, 7. Oktober, weniger die Vergabe des Baurechts. Vielmehr standen die Kosten des damaligen Grundstücksankaufs im Mittelpunkt. Der reine Kaufpreis betrug rund € 3,1 Mio. Einschließlich Steuern, Vertragserrichtung, Baukostenablöse und übernommener Planungsleistungen belief sich der Gesamtaufwand laut GR Patricia Kofler (Wir für Wörgl) auf rund € 4,29 Mio. Ein im Jänner 2026 erstelltes Verkehrswertgutachten beziffert den Grundstückswert hingegen mit € 1,45 Mio. Das Gutachten wurde im Zusammenhang mit der Festlegung des Baurechtszinses eingeholt.
„Leider war ich in den seinerzeitigen Kauf des Grundstücks nicht involviert“, erklärt Walter Hohenauer, Leiter Finanzen & Controlling der Stadtgemeinde Wörgl sowie Geschäftsführer der Wörgler Stadtentwicklung GmbH, gegenüber dem Kufsteinblick. Daher kenne er die genaue Zusammensetzung des Kaufpreises nicht. Im Kaufpreis seien jedoch auch Vorlaufkosten für Planung und Wettbewerb, zehn Tiefgaragenplätze sowie der Abriss enthalten gewesen.
Bgm. Michael Riedhart (Wörgl Bewegen, ÖVP) verwies ebenfalls darauf, dass beim Ankauf neben dem Grundstück auch zehn Stellplätze erworben worden seien. Hinzu kämen Steuern und weitere Nebenkosten. „Die Verhandlungen hat der damalige Stadtamtsdirektor geführt und der Gemeinderat hat dem Ankauf mehrheitlich zugestimmt“, sagt Riedhart.

Große Differenz
GR Patricia Kofler kritisierte die erhebliche Differenz zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem vorliegenden Gutachten. Bei der Entscheidung über den Grundstücksankauf hätten dem Gemeinderat wesentliche Informationen gefehlt, die rechnerische Differenz von rund € 1,67 Mio. müsse aufgeklärt werden. Dabei solle insbesondere geklärt werden, auf welcher Grundlage der damalige Kaufpreis zustande gekommen sei.
Auch GR Iris Kahn (Wörgler Grüne) zeigte sich über das Gutachten verwundert. Sie bezweifelte, dass sich die große Differenz allein durch die zusätzlich erworbenen Stellplätze und Nebenkosten erklären lasse. Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr seien zudem nicht im reinen Grundstückskaufpreis enthalten gewesen.
Kritik kam auch von StR. Christian Kovacevic (Liste Hedi Wechner). Er erinnerte daran, dass der Grundstücksankauf ursprünglich mit dem geplanten Bürgerhaus begründet worden sei. Nun trete die Stadt selbst als Immobilienentwickler auf. „Die Stadtgemeinde Wörgl hat sich nicht als Immobilienmakler zu betätigen“, so Kovacevic, der in der Entwicklung eine gewisse „Salamitaktik“ ortete.

Riedhart verteidigt Ankauf
Riedhart verteidigte hingegen die damalige Entscheidung. Mit dem Grundstücksankauf habe die Stadt auch das gesamte Projekt „Wörgl Mitte“ unterstützen wollen. Zudem bleibe das Grundstück langfristig im Eigentum der Gemeinde. Durch die Vergabe des Baurechts würden nun Werte geschaffen, die auch künftigen Generationen zugutekämen. „Ich bereue es nicht, dieses Filetstück im Stadtzentrum erworben zu haben“, betonte Riedhart.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe des Baurechts schließlich mit 14:7 Stimmen zu.

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Kufsteinblick Ausgabe Nr. 43 – 21. Oktober 2026