Sonntag, 8. November 2026

Mit Beginn des neuen Schuljahres sind wieder zahlreiche Kinder täglich auf ihrem Weg zur Bildungseinrichtung oder dem Kindergarten unterwegs. Gerade zu Schulbeginn ist daher eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr gefragt. Die Tiroler Polizei wird daher wieder ihre Präsenz im Umfeld von Schulen, Kindergärten verstärken und in diesen Bereichen gezielte Verkehrskontrollen durchführen.
Im Fokus stehen dabei die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Kinderbeförderung mit Fahrzeugen und das richtige Verhalten bei Schutzwegen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die sichere Nutzung von E-Scootern und Mopeds, sowie die Ablenkung durch Smartphones.
Durch verstärkte Kontrollen und gezielter Aufklärungsarbeit soll Unfällen entgegengewirkt werden.

Tipps für einen sicheren Schulweg:
Früh üben – sicheren Schulweg auswählen – auch bei Schulwechsel
Gehen Sie den Schulweg gemeinsam mit Ihrem Kind ab. Besprechen Sie Gefahrenstellen und zeigen Sie sichere Querungsmöglichkeiten. Wiederholen Sie die wichtigsten Regeln regelmäßig. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste.

Sicher queren – Aufmerksamkeit an Ampeln und Zebrastreifen
Straßen sollten nur an Ampeln, „Zebrastreifen“ oder gut einsehbaren Stellen überquert werden. Niemals zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn gehen. Vor dem Überqueren immer nach links und rechts schauen, auch bei grünen Ampeln und erst losgehen, wenn alle Fahrzeuge angehalten haben.

Sichtbarkeit erhöhen – Ablenkungen vermeiden
Helle Kleidung und Reflektoren an Taschen oder Schuhen machen Kinder besser sichtbar. Helme erhöhen ebenfalls die Erkennbarkeit. Handy und Kopfhörer haben auf dem Schulweg nichts verloren – volle Aufmerksamkeit gilt dem Straßenverkehr. Wer rechtzeitig losgeht, vermeidet Stress und ist sicherer unterwegs.

Schulweg mit Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln
Achten Sie im Auto auf einen geeigneten Kindersitz und eine korrekte Kindersicherung. Lassen Sie Kinder nur zur Gehwegseite aussteigen. Wer mit Bus oder Bahn fährt, sollte das richtige Verhalten an Haltestellen und in den Fahrzeugen üben.

Mit Fahrrad oder E-Scooter unterwegs
Allein Rad fahren dürfen Kinder frühestens ab neun Jahren und nur mit Fahrradausweis. Für E-Scooter gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder. Kinder unter zwölf Jahren müssen einen Helm tragen. Das Fahren zu zweit auf einem Scooter ist gefährlich und auch verboten.

Teilen
Kufsteinblick Ausgabe Nr. 45 – 4. November 2026