Bei der Gemeinderatssitzung am 7. Oktober in Kufstein sorgte ein Statement mehrerer Gemeinderatsmitglieder für Diskussion: Beim Fest „Sterne der Blasmusik“ am 4. Oktober im Kufsteiner Stadtpark soll der „Standschützenmarsch“ von Sepp Tanzer zweimal gespielt worden sein – ein Stück, das NS-Gauleiter Franz Hofer gewidmet wurde und bei einer Wiener Feier vom Komponisten persönlich in Anwesenheit Hitlers und Mussolinis dirigiert wurde.
Der Tiroler Blasmusikverband hat bereits 2013 für seine Mitglieder die Empfehlung ausgesprochen, „auf das Spielen dieses Marsches aus Respekt vor den Opfern des NS-Regimes zu verzichten“. Als 2017 eine Zillertaler Kapelle den Marsch beim Oktoberfest-Umzug in München spielte, löste dies in deutschen Medien einen als „Riesenskandal“ bezeichneten Aufschrei aus. Erst vor wenigen Tagen wurde Sepp Tanzer vom Land Tirol das Ehrenzeichen aberkannt.
Die Positionen im Gemeinderat
Kulturreferent Klaus Reitberger verlas ein von ihm verfasstes gemeinsames Statement, dass Bgm. Martin Krumschnabel und die beiden Vizebürgermeister Brigitta Klein und Stefan Graf unterschrieben hatten. Darin wird betont, Kufstein sei eine „sehr bunte Stadt“, in der „vom Traditionsumzug bis zur Pride Parade“ alles seinen Platz habe. Es gebe aber Dinge, die „hier eben keinen Platz haben“ – dazu zähle die Darbietung von Liedern, „die ganz klar dem nationalsozialistischen Regime zuzuordnen sind“.
Dass der Marsch 2026 beim „Sternen der Blasmusik“ in Kufstein „anscheinend gleich zweimal gespielt wurde – aber da muss man anmerken: nicht von unserer Stadtmusikkapelle“, sei „bedauerlich und kann als falsch verstanden werden“.
Das Statement appelliert an Organisatoren von Festen wie jenem am 4. Oktober und an teilnehmende Musikkapellen, „in Zukunft etwas behutsamer bei der Auswahl der gespielten Werke vorzugehen“. Es gebe „so viele wunderschöne Blasmusikkompositionen, die nicht vorbelastet sind.“
Bgm. Martin Krumschnabel stellte klar: „Wir geben das nicht als die Meinung des Kufsteiner Gemeinderates aus, sondern derjenigen, die das Statement unterschrieben. Wir können es ja nicht verbieten. Wir finden es nur nicht angemessen und nicht wünschenswert.“
Kein Verbot
Stadtrat Walter Thaler erwiderte, die betroffenen Kapellen hätten „sicher keinen Bezug dazu (zum Nationalsozialismus, Anm. der Red.)“. Der Marsch sei von einem „Landeskapellmeister zu derer Zeit komponiert worden und es gebe „auch nicht vom Bund her oder von der Blasmusikseite her – ein Verbot“, sondern nur die Empfehlung, ihn nicht zu spielen.
Thaler betonte, das zweimalige Spielen sei „keine Provokation, sondern war einfach ein Zufall“, weil die Kapellen „Musik zu spielen gehabt“ hätten und es „ein feiner Marsch“ sei. Er warnte davor, „Rückschlüsse auf NS-Zeiten“ zu ziehen, und zog einen Vergleich zu Richard Wagner: „Der Bezug dazu von Hitler und Wagner ist bei weitem stärker wie vom Standschützenmarsch.“ Zugleich wollte er nichts beschönigen: „Es ist schade, dass man ihn gespielt hat. Das ist halt passiert.“
