Seit 1. September gilt im Führerscheingesetz § 11 Abs. 6 eine neue Regelung in Zusammenhang mit Schwindeln bei Führerscheinprüfungen. Wer bei der theoretischen Prüfung unerlaubte technische Hilfsmittel (in der Regel, Minikameras, Mobiltelefone, Kopfhörer etc.) einsetzt, um sich von dritten Personen helfen zu lassen, wird ab sofort für 18 Monate für weitere Prüfungen gesperrt. Auch derjenige der solche Hilfe anbietet, organisiert und durchführt macht sich strafbar. Prüfungsaufsichtsorgane der LPD Tirol haben bereits am 1. September zwei Personen dabei überführt, wie sie mit technischen Hilfsmitteln die theoretischen Führerscheinprüfung absolvierten bzw. dies versuchten.
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