Bei der Gemeinderatssitzung in Kufstein wurde am Oberen Stadtplatz und auf der Innbrücke zum Bahnhof die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h festgesetzt - mit unterschiedlichen rechtlichen Auswirkungen.

20, 30, 40 km/h, die unterschiedlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Kufstein haben sogar oft die Bewohner selbst zum Grübeln gebracht. Um dem ein Ende zu setzen, wird der Obere Stadtplatz zur Begegnungszone - und somit auch für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h festgelegt.
War sich der Gemeinderat beim Oberen Stadtplatz noch einig, sah der Antrag der VP, Grüne, GKL und SPÖ für die Innbrücke nur eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h ohne Begegnungszone vor.
Eine der Befürchtungen, die bei einer Begegnungszone auf der Innbrücke aufkam, wird rechtlich verhindert: Auch bei einer anderen Widmung gilt auf Brücken ein generelles Park- und Halteverbot.
Für GR Richard Salzburger (VP), der vor rund zehn Jahren wesentlich daran beteiligt war, dass Shared Space nach Kufstein kommt, ist eine Brücke nur eine Verbindung und kein Aufenthaltsort: „Mit der 20 km/h Beschränkung haben wir nur Vorteile und keine Nachteile.“
Für GR Horst Steiner (Bürgerliste Horst Steiner) bleibt das Kufsteiner Verkehrskonzept so weiterhin ein Flickwerk. Er findet es schade, dass nicht der ganze Bereich eine einheitliche Begegnungszone wird: „Ich hoffe, wir werden nicht irgendwann ins Buch Schilda aufgenommen.“
Für SR Stefan Hohenhauer (Parteifreie), der die Diskussion einer Begegnungszone auf der Innbrücke angestoßen hat, ist der akutelle Antrag nur halbgar: „Es klingt manchmal fast so, als würden die Leute auf der Brücke grillen, wenn wir daraus eine Begegnungszone machen würden. Es gehen fast 5000 Leute am Tag über die Brücke, und die Sicherheit würde durch eine Begnungszone nochmal erhöht. Deshalb kann ich hier nicht zustimmen.“
„Für mich ist die Begegnungszone vor dem Bahnhof schon ein Fehler, wenn man sieht, wie die Autos vor dem Bahnhof parken. Mit den 20 km/h schaffen wir eine einheitliche Geschwindigkeit für den Innenbereich“, verteidigte Vize-Bgm. Hannes Rauch (VP) den Antrag.
GR Karin Eschenmüller (Parteifreie) gab zu bedenken, dass es in den Begnungszonen noch nie zu schwereren Unfällen, auf Zebrastreifen hingegen zu zwei schweren Zwischenfällen gekommen ist.
Vizebgm. Brigitta Klein (Parteifreie) gab an, dem Antrag zuzustimmen, weil „... 20 km/h besser als nichts ist. Schade ist nur, dass wir etwas Besseres haben könnten. Wenn wir es wenigstens probieren würden, aber hier fehlt wohl die Fantasie.“
Mit einer Mehrheit von 14:7 Stimmen wurde der Antrag für eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf der Innbrücke schlussendlich angenommen. Die Begegnungszone Oberer Stadtplatz wurde einstimmig beschlossen.

Darf eine Brücke eine Begegnungszone sein? Der Kufsteiner Gemeinderat hat sich mehrheitlich dagegen entschieden. Eingeführt wird hingegen die Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.

Da seine Lieferanten den Verkauf von Honigprodukten in seinem Juweliergeschäft nicht gerne gesehen haben, hat der leidenschaftliche Imker Heinrich Hüttner aus der Not eine Tugend gemacht und neben seinem Geschäft in der Bahnhofstraße 33 in Wörgl die „Bienengasse 1“ eröffent.
Auf zahlreichen informativen Schaubildern, gestaltet von Günther Zanetti,  können sich Interessierte rund um das Thema Bienen informieren. Präsentiert werden zudem zahlreiche Bienenprodukte, wie z. B. die Bienenlufttherapie, die von Hüttner selbst entwickelt wurde. Bei der Eröffnung der Bienengasse wies Hüttner auf das schlechte Jahr hin: „In ganz Österreich gibt es heuer keinen Blütenhonig.“
Finanziell unterstützt wurde das „Bildungsprojekt der Tiroler Bienenwelt“ von der Stadt Wörgl.

Bei der Eröffnung der Bienengasse: V. l.: Vizebgm. Hubert Auf–schnaiter, Vizebgm. Mario Wiechenthaler, Heinrich Hüttner und Eva Teißl, Geschäftsführerin vom Stadtmarketing

Landtagsabgeordneter, Bürgermeister, Bezirks-obmann, nur einige der Ämter, die Alois Margreiter inne hat. Mit den kommenden Wahlen will er Platz für seine Nachfolger machen.

„Vor fast 40 Jahren dachte ich mir, wann stellen die Alten aus. Deshalb wird es für mich Zeit Platz zu machen und alles in jüngere Hände zu geben“, so LA Bgm. Alois Margreiter bei einer Pressekonferenz in Kufstein.
Dreimal wurde er in Breitenbach zum Bürgermeister gewählt, 2022 wird er nicht mehr antreten. Seine Nachfolge sei im Ort bereits geregelt. Auch bei den kommenden Landtagswahlen (2023) wird er nicht mehr als Kandidat zur Verfügung stehen. Früher wird er seine Funktion als Bezirksobmann der VP übergeben. Der Vorstand hat dafür bereits einstimmig Bundesrat Vizebgm. Sebastian Kolland nominiert, die Wahlen finden beim Bezirkstag am 16. September statt.
Stolz ist Margreiter auf die zahlreichen Projekte in Breitenbach, die oft gemeinsam mit Kundl umgesetzt wurden.

Auch unbeliebte Aufgaben übernommen
„Ich habe den Leuten direkt die Wahrheit gesagt, das hat oft weh getan. Aber man muss auch schwierige Botschaften transportieren“, so Margreiter. Das beste Beispiel dafür: der Wasserverband. „Hier war ich oft der Watschenmann, habe aber immer Recht behalten. Mir ist das aber wichtig, deswegen habe ich diese unbeliebte Aufgabe übernommen.“ So schnell sieht Margreiter beim Hochwasserschutz auch kein Ende: „Die Bagger werden hier wohl erst um 2030 auffahren. Die Verantwortung liegt jetzt bei den Gemeinden, die nun in die Detailplanung gehen. Dann wird es wieder Einsprüche z. B. von Radfeld geben, und dementsprechend werden die Bewilligungsverfahren dauern.“
Große Probleme für die Zukunft sieht er noch bei den Themen Verkehr und leistbares Wohnen.

Kolland neuer Bezirksobmann
Sebastian Kolland ist sich bewusst, dass er als neuer Bezirksobmann vor großen Aufgaben steht: „Es ist nicht immer einfach, alle Interessen unter einen Hut zu bringen. Alois hat das sehr gut gemacht, weil er immer mit allen gesprochen hat, und das will ich weiterführen.“ Er will weiter nach dem Motto „Nach innen über alles diskutieren, nach außen geschlossen auftreten“ arbeiten.
Beim Thema Verkehr sieht auch er große Probleme auf Tirol zukommen: „Was jetzt auf dem Tisch ist, würde uns stark belasten. Wir könnten die Mauthöhe nicht mehr selbst bestimmen und viele LKW würden hohe Abschläge erhalten. Wir müssen uns wehren, wie z. B. mit den Blockabfertigungen.“
Wichtig sind für ihn die Gemeinderatswahlen 2022, damit die VP wieder als starke Bezirkspartei hervorgeht. In den beiden größten Städten im Bezirk werde das allerdings nicht einfach: „Amtierende Bürgermeister haben einen Bonus. Aber wir werden alles versuchen, um ordentlich Mandate zu machen.“

V. l.: Bundesrat Sebastian Kolland und LA Alois Margreiter.

Zwei Kündigungswellen von über 50-Jährigen bei Coveris Flexibles Austria am Standort Langkampfen beschäftigten die Arbeitsrechtsprofis der AK Tirol. Acht Mitarbeiter wurden vertreten, jetzt liegt ein letzt-instanzliches Urteil für die über 50-jährigen Mitarbeiter vor, welches der AK Tirol erneut Recht gibt. War schon die erste Kündigungswelle rechtsunwirksam, so gilt das nun auch für die zweite. Trotzdem gibt das Unternehmen nicht auf: Derzeit läuft eine dritte Kündigungswelle und auch diese wird von der AK Tirol gerichtlich bekämpft.

Die erste Welle kam Ende September 2019. Zehn Mitarbeiter der Coveris Flexibles Austria GmbH erhielten die Kündigung, sieben davon waren über 50 – Mitarbeiter, die teils über 40 Jahre ohne Beanstandung im Unternehmen gearbeitet hatten.
Für die Arbeitsrechtsexperten der AK Tirol ein klarer Fall. Denn beabsichtigt der Arbeitgeber, innerhalb von 30 Tagen die Arbeitsverhältnisse von mindestens fünf Arbeitnehmern über 50 zu lösen, muss verpflichtend eine Meldung an das AMS erfolgen. Eine solche Meldung blieb in diesem Fall jedoch aus. Wird diese Kündigungsfrühwarnung aber unterlassen, sind die Kündigungen rechtsunwirksam. Das galt auch in diesem Fall, die AK klagte. Die Klagen der von der AK Tirol vertretenen über 50-jährigen Arbeitnehmer wurden daraufhin vom Arbeitgeber anerkannt, die Prozesskosten bezahlt. Damit war der Fall jedoch nicht erledigt.

Zweite Welle
Einen Monat später begann die zweite Kündigungswelle, diesmal in drei Tranchen (von 29. Oktober bis 23. Dezember 2019). Betroffen waren genau dieselben Mitarbeiter – auch jene, die über 50 Jahre alt waren – und die man Ende September unrechtmäßig gekündigt hatte. Die Kündigungen wurden diesmal zeitlich gestaffelt im Abstand von mehr als 30 Tagen ausgesprochen, und umgingen  so das AMS-Kündigungsfrühwarnsystem.
„So ein Umgang mit langjährigen Mitarbeitern und eine derartige Geringschätzung ist nicht zu dulden, aus diesem Grund ging die AK weiter gegen den Arbeitgeber vor“, so AK Präsident Erwin Zangerl. Schließlich erkannten zwei Senate des OLG Innsbruck, dass die seit 30. September 2019 erfolgten Kündigungen als ein einheitlicher Kündigungsvorgang zu betrachten und die Kündigungen nicht rechtswirksam sind. Ebenso wurde eine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof nicht zugelassen.
Zu Ende war der Fall damit immer noch nicht: „Es war damit zu rechnen, dass der Arbeitgeber eine außerordentliche Revision versuchen wird“, so Zangerl. Und diese außerordentliche Revision wurde nun vom Obersten Gerichtshof mit Beschluss vom 29. April zurückgewiesen. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass auch die zweite Kündigungswelle ebenso unwirksam war.
Für AK Präsident Zangerl ist dies wieder ein wichtiger Erfolg für die Arbeitnehmer: „Uns geht es um Gerechtigkeit und darum, den Menschen einen Halt zu geben und für ihre Rechte zu sorgen. Das ist unsere Aufgabe, das haben wir einmal mehr erreicht. Und es ist ein klares Zeichen, dass man so nicht mit unseren Mitgliedern umgehen kann.“

Dritte Welle
Aber das Unternehmen will nicht aufgeben: Die über 50-jährigen Mitarbeiter wurden in einer dritten Kündigungswelle erneut gekündigt, diesmal mit vorhergehender Anzeige an das AMS. Und auch diese Kündigungen werden aktuell von der AK Tirol gerichtlich bekämpft - und zwar wegen des „verpönten Motivs“, dass die Arbeitnehmer den Arbeitgeber berechtigter Weise geklagt haben, sowie wegen Altersdiskriminierung und  wegen Sozialwidrigkeit, gibt Dr. Thomas Radner, Leiter der AK-Arbeitsrechts-Abteilung, drei Gründe an.

Coveris schreibt rote Zahlen
Auf Anfrage des Kufsteinblick gab die Coveris Management GmbH an, dass Coveris Kufstein seit einigen Jahren rote Zahlen schreibe. Um den Standort zu sichern und langfristig wieder wettbewerbsfähig zu machen, seien bereits im Jahr 2019 Maßnahmen gesetzt worden, die die Zukunft von Coveris Kufstein sichern sollen: „Die Neuaufstellung des Werkes zog auch ein paar personelle Veränderungen nach sich und betraf einige wenige Mitarbeiter der derzeit rund 270 Kollegen. Darunter waren auch Mitarbeiter über 50 Jahre. Fakt ist, dass das Aufgabengebiet dieser Kollegen in den Raster jener Jobs fielen, deren Verlust wir als Unternehmen leichter verkraften, als viele andere. Das war eine klare betriebswirtschaftliche Entscheidung. Dass uns formale Fehler passiert sind, bedauern wir sehr, es ändert aber nichts an der Tatsache der notwendigen Kündigungen“, so das Coveris Management.

Coveris in Langkampfen befindet sich schon über ein Jahr im Rechtsstreit mit der Arbeiterkammer.

Bisher waren die Büros sowie der Bauhof der Gebietsbauleitung Unteres Inntal der Wildbach- und Lawinenverbauung an separaten Standorten stationiert. Mit dem Abriss des Bauhofes am Zauberwinklweg in Wörgl sowie einem kompletten Neubau von Büros, Werkstätten sowie Bauhof wurde der Standort vereint.

Die zwölf Büroangestellten und die 28 Mitarbeiter auf den Baustellen übersiedelten bereits am 11. Jänner in die neue Zentrale für die Bezirke Kufstein und Kitzbühel. Insgesamt stehen der Wildbach- und Lawinenverbauung, die 50 Gemeinden sowie 474 Wildbach- und 234 Lawineneinzugsgebiete betreut, 800 m2 Bürofläche, 2.500 m2 Lagerfläche und fünf Werkstätten auf 600 m2 auf einer Grundfläche von 3.883 m2 zur Verfügung.
„Wir haben ein modernes, zukunftsweisendes und funktionelles Gebäude erhalten“, freute sich DI Andreas Haas, Gebietsbauleiter Unteres Inntal, bei der offiziellen Eröffnung vergangenen Freitag, 25. Juni. „Die Wildbach- und Lawinenverbauung ist gerade auch in Tirol eine Institution, die heute mehr denn je zur Absicherung des Lebens- und Wirtschaftsraumes in den Talschaften beiträgt. Hundertprozentigen Schutz vor Naturgefahren kann es nie geben. Aber die Mitarbeiter und Bautrupps verfügen über enormes Spezialwissen und viel Erfahrung“, würdigte LH-Stv. Josef Geisler die Arbeit der Wildbach- und Lawinenverbauung. „Der Osten von Tirol ist Wildbachkerngebiet. Wir haben sehr große Einzugsgebiete, die geologisch sehr sensibel, aber auch touristisch und wirtschaftlich ein pulsierender Ort sind. Umso mehr ist es hier wichtig, dass wir eine gute, stabile und auch moderne Gebietsbauleitung mit Bauhof haben“, erklärte DI Gebhard Walter, Leiter Sektion Tirol.
Die Wildbach- und Lawinenverbauung ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und Infrastruktur vor Naturgefahren.
Das Investitionsvolumen für die neue Zentrale in Wörgl lag bei € 8,6 Mio.

 

V. l.: DI Dr. Florian Rudolf-Miklau, DI Maria Patek, DI Gebhard Walter, LH-Stv. Josef Geisler und Gebietsbauleiter DI Andreas Haas