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Gerüchte und Fakten: So steht es um den Umbau des Hechtsee-Restaurants

In den letzten Tagen sorgten Meldungen in den Sozialen Netzwerken für Aufregung. Auch die Opposition sparte nicht mit Kritik. Der geplante Umbau des Restaurants am Hechtsee sei abgesagt, Küche und Inventar demontiert, Fenster herausgerissen. Bgm. Mag. Martin Krumschnabel entkräftet in einer Aussendung diese Gerüchte energisch – alles sei unzutreffend. Die Stadt habe nichts angerührt; Küche und Inventar sind vollständig vorhanden.

Nach Auslaufen des letzten Pachtvertrags schrieb die Stadt Kufstein die Pacht europaweit aus – ohne Erfolg, kein einziger Interessent habe sich gemeldet. Ein Betrieb durch die Festung Kufstein GmbH scheiterte an Arbeitssicherheit und Gewerberecht: Zu niedrige Raumhöhen in der Küche und defekte Lüftung erfordern Sanierungen. Da Altbausanierungen teuer sind, stellte der Gemeinderat einen Wettbewerb für Neubaupläne mit € 2,5 Mio. netto Preisdeckel aus.
Das Siegerprojekt hielt sich fachlich im Rahmen, doch statische Prüfungen ergaben Machbarkeitsprobleme. Der Architekt sah die Grenze überschritten und entwickelte eine Sanierungsalternative für € 2,7 Mio. netto. 
Der Bürgermeister ließ zusätzlich prüfen, ob die Liegenschaft in die Festung GmbH eingebracht werden könnte – ohne städtische Kosten. Die rechtlichen Gutachten fielen positiv aus.

Drei Varianten
Am Montag wurden dem Stadtrat drei Optionen vorgestellt (nach Redaktionsschluss): Neubau oder Sanierung mit späterer Verpachtung – oder Neubau via Festung Kufstein GmbH. 
Krumschnabel favorisiert Letzteres: „Diese Variante ist noch einmal rund € 500.000,- günstiger ist als die Sanierung, weil ihr ein anderes Konzept zu Grunde liegt und die Stadt Kufstein dafür keine Kosten aufwenden müsste.“ Bei dieser Variante könnte das Restaurant nächsten Sommer öffnen.
Diskussionen sind immer willkommen, aber bitte keine Falschmeldungen, die verunsichern, betont Krumschnabel, „Die Stadt war in den letzten Monaten nicht untätig, sondern wir haben weitere Varianten erarbeiten lassen, die nunmehr dem Gemeinderat bei der Sitzung am Mittwoch, 29. April, zur Entscheidungsfindung präsentiert werden.“


(Foto: Alexander Pierzinger)

TVB-Geschäftsführerin Sabine Mair verabschiedet sich in den Ruhestand

Insgesamt 28 Jahre war Sabine Mair für den TVB Kufsteinerland tätig – zuerst 24 Jahre als stellvertretende Geschäftsführerin und seit Oktober 2022 als alleinige Geschäftsführerin. Vergangenen Donnerstag, 23. April, verabschiedete sich Mair in den wohlverdienten Ruhestand.

Bereits kurz nach dem Start als Counter-Mitarbeiterin im damaligen TVB-Büro Kufstein stieg Mair im Unternehmen zur stellvertretenden Geschäftsführerin auf. 
Besonders stolz blickt die Kufsteinerin auf die gelungene Fusion im Jahr 2005 zurück: Als Hauptverantwortliche für Finanzen und Infrastruktur war Mair maßgeblich an der Zusammenführung von acht Orten zum damaligen „Ferienland Kufstein“ beteiligt. Mit der Fusion sei es gelungen, Konkurrenzdenken abzubauen und einen wertschätzenden Umgang miteinander zu fördern. 
„Der Zusammenhalt zwischen den Destinationen sowie ein offener Austausch auf kollegialer, freundschaftlicher Basis wurde dadurch ermöglicht“, erklärt Mair.

Mehr als Zimmervermittlung
In den vergangenen 30 Jahren hat sich das Aufgabenprofil von Tourismusverbänden deutlich erweitert. 
„Früher standen Gästewerbung, Information und Zimmervermittlung im Mittelpunkt, heute geht es um Sichtbarkeit, Vermarktung und strategische Destinationsentwicklung. 
Die Zimmervermittlung ist heute – auch durch die Digitalisierung – nur noch ein Teil eines wesentlich breiteren Aufgabenfeldes, weiß Mair.

Aufstieg in die Geschäftsführung
Während ihrer Zeit als stellvertretende Geschäftsführerin übernahm Mair bereits öfters die interimistische Leitung vom TVB Kufsteinerland – im Oktober 2022 wurde sie schließlich zur Geschäftsführerin bestellt. Zu den größten Herausforderungen zählten der teilweise Neuaufbau des Teams nach der Pandemie sowie die rasch fortschreitende Digitalisierung.
Als letztes großes Projekt zeichnete sich Mair für die Vorbewerbung zur europäischen Kulturhauptstadt verantwortlich: „Wir würden gerne für das Bundesland Tirol antreten. Die Entscheidung liegt jetzt beim Landeshauptmann.“
In der Pension möchte Mair nun mehr Zeit mit ihrer Familie verbringen – trotzdem wird sie mit dem TVB im Austausch bleiben: „Dafür ist mir der TVB viel zu wichtig. Der Verband ist für mich eine Herzensangelegenheit.“
Seit 13. April liegt die Geschäftsführung des TVB Kufsteinerland in den Händen von Michael Weiß, der Sabine Mair nachfolgt.


Sabine Mair
(Foto: TVB Kufsteinerland/Jureczko)

Wieder Ärger um Parkplatzstrafe beim M‑Preis Langkampfen: Belgische Urlauber fühlen sich unfair behandelt

Seit mehr als fünf Jahrzehnten verbringen Linda und Roland Blerick‑Bytebier aus Belgien ihren Winterurlaub in Tirol – zwei Wochen Erholung, gute Küche und bei der Rückfahrt ein Frühstück beim M‑Preis in Langkampfen gehören für sie längst dazu. Doch diesen Februar wurde der gewohnte Start in den Urlaub zur teuren Überraschung: Eine Parkplatzstrafe von € 87,- flatterte Wochen später ins Haus.

„Wir waren früh morgens gegen sechs Uhr da, der Parkplatz war leer und es regnete in Strömen. Da das Baguette noch nicht geöffnet hatte, haben wir noch etwas im Auto geschlafen und später gefrühstückt und beim M-Preis eingekauft“, schildert das Ehepaar. Erst mit dem schriftlichen Bescheid erfuhren sie, dass auf dem Areal eine digitale Parkraumüberwachung aktiv ist – mit einer maximalen kostenlosen Parkdauer von 1,5 Stunden während der Öffnungszeiten.
Nach Reklamation bot der M‑Preis‑Kundenservice eine Reduzierung der Strafe um € 50,-, der verbleibende Betrag von 37 Euro solle „laut Vertrag mit dem Betreiber ParkDepot“ trotzdem überwiesen werden. Eine vollständige Stornierung sei nicht möglich, da die Regelungen durch sichtbare Schilder klar ausgewiesen seien.

M-Preis verweist auf Hinweisschilder
In der offiziellen Stellungnahme verweist M‑Preis auf die Hinweisschilder an der Einfahrt und auf dem Gelände: „Unsere Kundenparkplätze stehen während der Öffnungszeiten für die Dauer des Einkaufs (max. 1,5 Stunden) kostenlos zur Verfügung. Die Kontrolle erfolgt digital über ein Kennzeichenscanner‑System. Regelkonforme Parkvorgänge werden nach spätestens 48 Stunden gelöscht.“
Außerhalb der Öffnungszeiten gelte ein absolutes Halteverbot mit 30‑Minuten‑Toleranz, etwa für Bankomat‑ oder Automatenbesuche. Wer länger bleiben möchte, könne während der Öffnungszeiten im Baguette‑Café den QR‑Code zur Verlängerung der Parkzeit auf bis zu drei Stunden nutzen.
Für Familie Blerick‑Bytebier ist das dennoch kein zufriedenstellender Service: „Im Dunkel und Regen haben wir die Schilder nicht gesehen – und im Baguette war kein Hinweis. In Belgien oder Frankreich gibt es solche Strafen nirgends“, sagt das Ehepaar, das die Zahlung verweigert und einen „unfreundlichen Umgang mit langjährigen Touristen“ beklagt.
Gerade im Tiroler Unterland, wo viele Wintergäste Jahr für Jahr wiederkehren, sorgt das Thema digitale Parküberwachung zunehmend für Diskussionen. Neben dem Ziel, Missbrauch und Dauerparker zu verhindern, steht die Frage im Raum, wie touristenfreundlich und transparent solche Systeme umgesetzt sind – besonders wenn sie in Dunkelheit, bei Regen oder außerhalb der Öffnungszeiten kaum erkennbar bleiben.


Ein belgisches Touristen-Ehepaar erhielt eine Strafe, nachdem sie auf dem Parkplatz des M-Preis Langkampfen auf die Öffnung des Baguettes gewartet hatten.

Bücherei Thiersee freut sich über besonderen Gewinn

Die Bücherei im Thierseer Bildungszentrum darf sich über neuen Lesestoff freuen: Bei einer Verlosung des Kufsteinblick gewann die ehrenamtliche Leiterin Sandra Adolph die sechsteilige „Green Valley“-Reihe von Lilly Lucas.
Bei der Gewinnübergabe stellte der Kufsteinblick zusätzlich weitere Bücher zur Verfügung und unterstützt damit den Ausbau des Bestands.


Sandra Adolph, ehrenamtliche Leiterin der Bibliothek, freute sich über den Gewinn.

Niederlage für Blunder: Bgm. Martin Krumschnabel freigesprochen

Richter: „Juristisch kein Leiberl“ – weitere Klage gegen die Kufsteinblick GmbH zog Blunder kurz vor der Verhandlung zurück

Am Landesgericht Innsbruck wurde vergangenen Mittwoch, 8. April, eine Privatanklage von Lukas Blunder (ehem. MFG) gegen Bgm. Martin Krumschnabel (Parteifreie) verhandelt. Der Kufsteiner Stadtrat brachte eine Privatanklage gegen den Stadtchef wegen übler Nachrede ein - jedoch ohne Erfolg: Krumschnabel wurde freigesprochen, Richter MMag. Dr. Bernhard Rüßkamp sprach von einem eindeutigen Ergebnis. Eigentlich hätte im selben Verfahren auch die Privatanklage von Blunder gegen den Kufsteinblick verhandelt werden sollen – doch diese Klage wurde von Blunder wenige Stunden vor der Verhandlung zurückgezogen.

Die Reihe juristischer Auseinandersetzungen im Kufsteiner Gemeinderat reißen nicht ab: Während das Verfahren der Stadt Kufstein gegen Blunder weiterhin anhängig ist – ihm wird vorgeworfen, in einer Sitzung des Überprüfungsausschusses Begriffe wie „Stasimethoden“ und „Amtsmissbrauch“ gegenüber Mitarbeitern des Stadtamtes verwendet zu haben – hat Blunder eine Privatanklage gegen Bgm. Martin Krumschnabel sowie den Kufsteinblick wegen übler Nachrede (§ 111 StGB und §§ 6ff. MedienG) eingebracht.

Befangenheitsdebatte
Dem vorausgegangen war eine Befangenheitsdebatte rund um den Kufsteiner Vize-Bgm.  und ehemaligen Obmann des Bauausschusses, Stefan Graf (Kufsteiner Grüne). Als bekannt wurde, dass Graf eine Stelle bei einer Tochterfirma des Baukonzerns Bodner in einem Innsbrucker Ingenieursbüro antreten würde, forderte GR Christofer Ranzmaier den sofortigen Rücktritt Grafs u. a. als Vizebürgermeister, Blunder sprach von einer „schiefen Optik“ und meinte, dass politische und wirtschaftliche Interessen strikt getrennt bleiben müssten. Krumschnabel sparte daraufhin in einer Anfragebeantwortung an den Kufsteinblick nicht mit Kritik: „ (...) Am meisten regen sich Gemeinderäte wie Blunder oder Ranzmair auf, die selbst privat nichts arbeiten und daher keine Befangenheit haben können (...).“

„Politisches Kalkül“
Für Blunder, vertreten durch seine Anwältin Mag. Anna Maria Hechenberger, Grund genug, eine Privatanklage wegen übler Nachrede einzureichen. Blunder fühle sich durch diese Aussage „persönlich gekränkt“ und in seinen politischen Ambitionen „geschädigt“: „Ich darf mir solche Aussagen einfach nicht gefallen lassen, weil sie mich in meinem Vorankommen sowohl beruflich als auch politisch extrem einschränken. Dem muss man endlich ein Ende setzen“, erklärte Blunder.
Auf die Frage vom Richter, ob Krumschnabel eine Erklärung dafür habe, warum die Sache anders interpretiert werde, antwortete Krumschnabel: „Das hat rein politische Gründe. Er will an meinem Ast sägen. Er macht seit drei Jahren nichts anderes, als ununterbrochen Opposition gegen alles und gegen jeden. Er steht ja nicht nur mit mir vor Gericht, er ist auch schon mit einem anderen Gemeinderat vor Gericht gestanden und steht jetzt in Kufstein wegen einer Unterlassungsklage wieder vor Gericht. Ich bin jetzt 25 Jahre dabei. So etwas hatten wir im Gemeinderat noch nie. Das ist ausschließlich politisches Kalkül.“

„Nie eine Antwort bekommen“
Bei der Verhandlung legte Blunder seine Einkünfte offen: Er sei als selbstständiger Musiker und in der Erwachsenenbildung beim WIFI auf Werkvertragsbasis tätig. Der Stadtchef beteuerte vor Gericht, trotz mehrfacher Nachfrage in den letzten Jahren nie eine Antwort bekommen zu haben, was Blunder denn arbeiten würde. „Ich habe den Zusammenhang erklärt. Eine Beleidigung findet nur in seiner subjektiven Wahrnehmung statt“, so Krumschnabel abschließend. 
Krumschnabels Anwalt Dr. Simon Tonini erklärte, dass eine verächtliche Eigenschaft oder unehrenhaftes Verhalten, welches unterstellt werde, nicht passiert sei. Man müsse dies im Gesamtkontext betrachten. Krumschnabel habe zwar pointiert reagiert, dies müsse in politischem Kontext aber zulässig sein. 

Freispruch
Genau so sah dies auch Richter MMag. Dr. Bernhard Rüßkamp: Für eine üble Nachrede brauche es jedenfalls mehr. Unter mehreren möglichen Deutungsvarianten müsse immer die günstigste für den Angeklagten herangezogen werden. Aber selbst die Deutung von der Klägerseite erfülle nicht den Tatbestand – erklärte Rüßkamp in seiner Urteilsbegründung: „Die Prozessführung war nicht von Anfang an aussichtslos, aber schlussendlich sehe ich doch ein eindeutiges Ergebnis. Da haben sie in juristischer Hinsicht kein Leiberl“, argrumentierte Rüßkamp in Richtung Blunder. Bgm. Krumschnabel: „Ich freue mich über den positive Ausgang und hoffe, dass uns allen solche sinnlosen Verfahren in Zukunft erspart bleiben.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auf Anfrage des Kufsteinblick wollte sich Lukas Blunder bis Redaktionsschluss nicht festlegen, ob er gegen das Urteil weitere rechtliche Schritte setzen wird.

Klage gegen Kufsteinblick zurückgezogen
Der Kufsteinblick GmbH wird in der Privatanklage die Verbreitung der Aussage von Bgm. Krumschnabel vorgeworfen. Einen Tag vor der Verhandlung bot der Kläger der Kufsteinblick GmbH an, diese Privatanklage gegen Übernahme der eigenen Anwaltskosten zurückzunehmen. Dies wurde von der Kufsteinblick GmbH, vertreten durch Anwalt Thomas Kraft von der Kanzlei Hermann & Kraft & Dallago, umgehend abgelehnt. Wenige Stunden vor Beginn der Verhandlung zog Blunder seine Privatanklage gegen die Kufsteinblick GmbH schließlich zurück. 
Kufsteinblick-Geschäftsführer Gerhard Pierzinger dazu: „In der Klagschrift argumentiert die Gegenseite mit einer aus ihrer Sicht erhöhten Sorgfaltspflicht. Auch hier galt jedoch die gleiche journalistische Sorgfaltspflicht. Diese wurde nach unserer Auffassung nicht verletzt, und die Berichterstattung über eine politische Auseinandersetzung lag im öffentlichen Interesse. Der Versuch, Stadtrat Blunder als Person ohne öffentlichen Bezug darzustellen, wirkte angesichts seiner politischen Funktion wenig überzeugend.“
Die kurzfristige Rücknahme der Klage vor Verhandlungsbeginn sieht Pierzinger als Hinweis dafür, dass das Verfahren aus Sicht der Beklagten nur begrenzte Erfolgsaussichten hatte.


Bgm. Martin Krumschnabel freute sich kurz nach der Verhandlung über den Freispruch.




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